26.03.2026 | Vorarlberg Recht Leerstandsabgabe zeigt immer skurrilere Seiten

Die Vorarlberger Eigentümervereinigung kennt mehrere Fälle in unterschiedlichen Kommunen, in denen für eine vermietete Wohnung Leerstandsabgabe eingefordert wird, weil der Mieter keine Hauptwohnsitz-Meldung gemacht hat - VEV-Präsident Hagen rät allen Vermietern, ihre Mietverträge um mögliche Regress-Forderungen zu erweitern, wenn Mieter ihren meldepolizeilichen Pflichten nicht nachkommen

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Originaltext OTX

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